Für die sichere Bergung im „Mann-über-Bord“-Fall
Um mit der Richtlinie 240 konform zu sein:
– muss der Rettungsring mit einem schwimmfähigen Tauwerk (Ref. 8249691) am Boot befestigt sein.
– ein Rettungslicht (Ref. 8389442) daran befestigt sein.
Material:
Schaumstoff
100% Polystyrol (PS)
Außenseite aus
100% PVC