Zum Imitieren des Krähenrufs
Die vor Ort geltenden Bestimmungen bezüglich der Bestandsregulierung von Krähenvögeln sind unbedingt einzuhalten (Aas- und Saatkrähe): sie können je nach Jagdgebiet und Bundesland variieren. Der Jäger muss sich an die Jägervereinigung oder Landratsamt des jeweiligen Jagdgebiets wenden, um zu erfahren, wann und welche Vögel bejagt werden dürfen und eine entsprechende Genehmigung zu erhalten.
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